Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2007
1. Geltung dieser Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller.
Abreden, die diese Bedingungen ändern oder ergänzen, Nebenabreden sowie Bedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie unserer Leistungen dar, dienen nur der Orientierung des Bestellers und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.
3. Anträge
Anträge sind für den Besteller bindend. Wir werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verpflichtet. Ist der Besteller jedoch Nichtkaufmann, so gilt der Antrag als angenommen, wenn wir dessen Annahme nicht innerhalb von 20 Tagen ablehnen.
4. Preise und Zahlung
a) Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen auf unser Konto (maßgebend ist die Gutschrift) zu zahlen. Dienstleistungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
b) Wir behalten uns vor, bei Dauerschuldverhältnissen die Preise gemäß § 313 BGB zu berichtigen, wenn sich einzelne Kostenfaktoren bis zum Erbringen unserer Leistungen ändern. In diesem Fall ändert sich der Preis entsprechend der geänderten Kostenfaktoren. Ändert sich der Preis um mehr als 5%, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf von 4 Monaten kann der Preis bei sämtlichen Verträgen geändert werden.
c) Erfüllungsgehilfen, Handelsvertreter, Berater und Handlungsreisende haben keine Befugnis für Inkasso und Stundungsabreden.
d) Der Besteller ist weder zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, noch zur Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder noch nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
e) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel, zur Folge. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
f) Erfüllungsort für die Zahlungen ist der Sitz der in unseren Rechnungen aufgeführten Bankinstitute.
5. Liefertermine, Verzug
a) Werden wir am rechtzeitigen Erbringen der Leistungen durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Neue Termine sind dann einvernehmlich zu vereinbaren.
b) Die Leistungszeit gilt mit der Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als vereinbart, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.
c) Der Besteller ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die termingerechte Durchführung der Geschäfte zu erfüllen.
d) Die vereinbarten Auftragsfristen und Liefertermine gelten als eingehalten, wenn unsererseits die Bereitschaft zum Erbringen der Leistung erklärt wurde.
6. Versand, Gefahrenübergang
a) Jede Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn der Gegenstand unsere Räume verlässt. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird.
b) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so geht jede Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
c) Nimmt der Besteller bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht sofort ab, lagern wir sie nach Möglichkeit für ihn auf sein Risiko. Diese Lagerung entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, die mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung eintritt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Daten bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises vor. Im kaufmännischen Verkehr erlischt unser Eigentum jedoch erst, wenn sämtliche aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller entstandenen Ansprüche beglichen sind.
8. Untersuchungsund Rügepflicht
a) Der Besteller hat unsere Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel spätestens 14 Tage nach Eingang bzw. Erbringen am Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich zu rügen.
b) Bei nicht rechzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gelten Lieferung und Leistung als genehmigt.
c) Verborgene Mängel sind spätestens 14 Tage nach der Entdeckung zu rügen.
9. Gewährleistung, Mängelhaftung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Lieferung/Erbringung der Leistungen.
b) Ist die Lieferung/Leistung mangelhaft, so hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Konnte der Mangel auch durch eine zweite Nachbesserung nicht beseitigt werden, kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises und Schadenersatz gem. Ziffer 12 verlangen.
c) Kleinere Gewährleistungsund Wartungsarbeiten wird der Kunde selbst vornehmen. Die Vornahme dieser Arbeiten durch den Kunden sind bei der Preisgestaltung berücksichtigt worden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
d) Die Ansprüche des Bestellers aus Mängelhaftung erlöschen, wenn er uns nicht die nötige Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel im Rahmen der normalen Geschäftszeit gibt.
e) Die Gewährleistung entfällt, wenn Mängel/Schäden durch Eingriffe nicht von uns autorisierter Personen oder durch Verwendung nicht von uns zugelassenen Betriebsstoffen und Ersatzteilen entstehen.
f) Die vorstehend aufgeführte Gewährleistung a) – e) wird nur in dem Umfang und in der Höhe erbracht, wie sie entstehen würde, wenn die gekaufte Sache an den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden wäre. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die gekaufte Sache an einen anderen Ort verbracht werden, hat der Besteller diese Mehrkosten zu tragen.
10. Lohnentlackung
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Besteller einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Besteller nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Unsere Haftung beschränkt sich grundsätzlich nur auf den jeweiligen Auftragswert.
11. Schutzrechte
Hinsichtlich der Anlagen und Entlackungsmittel bestehen Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen. Der Kauf einer Entlackungsanlage ermächtigt den Besteller nicht zum Betreiben der Entlackungsanlage mit Entlackungsmitteln, die einen Eingriff in die Schutzrechte darstellen. Die Verwendung anderer Betriebsstoffe führt zum Verlust der Gewährleistung und/oder Produkthaftung, wenn dadurch Schäden entstehen.
12. Sonstige Schadensersatzansprüche
Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personenoder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Schadensersatzansprüche bei Produktionsausfall sowie für entgangenen Gewinn sind generell ausgeschlossen.
13. Gültigkeitsklausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam.
14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Geislingen.
In folgenden Fällen ist nach Wahl des Gläubigers Gerichtsstand Balingen:
Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
Soweit der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss dieser Gerichtsstand entfällt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.